Kassensysteme & Entwicklung

1. Geltungsbereich & Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die einzig geltenden. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen, Verträge und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Antikorruptionsklausel Der Auftragnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht an einer unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abrede teilgenommen hat und dass kein kartell- und wirtschaftsrechtliches Verfahren gegen ihn anhängig ist und er von keiner Aussperrung betroffen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Ausschreibung/ dem Bestellverfahren in Anspruch genommenen Planungshilfen sowie rechtsgeschäftliche Beziehungen zu unseren Mitarbeitern offenzulegen. Für den Fall wettbewerbswidriger Handlungen nach Satz 1 und 3 verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Auftragssumme. Unsere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Ferner behalten wir uns das Recht vor, solche Unternehmer vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.

2. Angebot

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, freibleibend. An erteilte Aufträge ist der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.

2.2 Für die durch „Fischer IT“ entwickelten Designs als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhRG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 An Abbildungen, Entwürfen, Designs und entwickelten Programmen und Websites sowie sonstigen Unterlagen hält sich „Fischer IT“ Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung genehmigt.

3. Lieferungen, Leistungen und Beanstandungen

3.1 Zur Einhaltung unserer Liefer- und Leistungszeiten setzen wir voraus, dass wir rechtzeitig sämtliche Informationen vom Auftraggeber erhalten, die wir für die Umsetzung benötigen.

3.2 Aufwendungen und Mehraufwendungen, die durch Annahmeverzug oder Verletzung von Punkt

3.1 entstehen, berechtigen uns den entstandenen Schaden dem Auftraggeber zu berechnen.

3.3 „Fischer IT“ ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von „Fischer IT“ abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, „Fischer IT“ sämtliche Verbindlichkeiten und Kosten aus diesen Fremdleistungen zu übernehmen.

3.4 Sollte es bei gedruckten Materialien wie z.B. Flyern zu Reklamationen kommen, müssen diese spätestens innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich mitgeteilt werden.

3.5 Beanstandungen jeglicher Art sind zeitnah, spätestens bis zu zwei Wochen nach Lieferung oder Bereitstellung schriftlich mitzuteilen.

4. Preise, Zahlung und Laufzeiten

4.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise. Die Preisliste ist Bestandteil jedes Vertrages.

4.2 Liefer-, Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

4.3 Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

4.4 Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in Euro (€) erfolgen. Rechnungen sind, wenn nicht anders angegeben, mit Rechnungsdatum sofort fällig.

4.5 Fehlersuchzeiten, Änderungen und Erweiterungen sind Arbeitszeit und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.

4.6 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4.7 Bei Aufträgen höheren Wertes oder höherer Dauer sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar die Hälfte der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung.

4.8 Entstandene Kosten für angeforderte Muster und entsprechender Aufwand werden – wenn nicht anders vereinbart – dem Kunden berechnet.

4.9 Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unserer jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

5. Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht für „Fischer IT“ Gestaltungsfreiheit. Mehrkosten für Änderungswünsche während der Entwicklung hat der Auftraggeber zu zahlen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann „Fischer IT“ auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

6. Mängelhaftung

6.1 Mit Freigabe durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit Text und Bild. Damit entfällt jede Haftung von „Fischer IT“.

6.2 Vom Kunden übergebene Medien wie z.B. Fotos und Texte werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.

6.3 Bei fehlerhafter Lieferung behält sich „Fischer IT“ das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung vor.

6.4 „Fischer IT“ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern „Fischer IT“ keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.5 „Fischer IT“ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche. Sobald die Schadensersatzhaftung gegenüber „Fischer IT“ ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Haftung bei Dritten

Wir haften nicht bei Angriffen auf Dienste Dritter wie z.B. PayPal, die wir für unseren Kunden in Auftrag gegeben haben und durch unseren Kunden genutzt werden.

8. Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 „Fischer IT“ behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung vor. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung von Vereinbarungen behalten wir uns das Recht vor, die Ware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten. Daraufhin sind wir zur Verwertung der Ware befugt.

8.2 Bei gemieteter Hard- und Software sowie Websites behalten wir uns das Eigentum vor. Ein Mietkauf ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

8.3 Die Urheber- und Nutzungsrechte bleiben bei „Fischer IT“. Erst nach schriftlicher Vereinbarung können diese abgetreten werden. Dieses wird gesondert berechnet. Es ist zudem nicht gestattet fertige Arbeiten zu bearbeiten, wenn nicht anders vereinbart.

8.4 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

9. Rücktritt vom Vertrag

Wir können aus folgenden Gründen von einem Vertrag zurücktreten.

9.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

9.2 Wenn sich wesentliche Umstände bilden, die die Leistung erschweren oder unmöglich machen.

9.3 Bei der Verletzung von Vertragspflichten des Kunden. 10. Fremdgarantien 10.1 Garantien können dem Kunden vom Hersteller gewährt werden. Wie die Abwicklung im Garantiefall ist der Kunde selbst zuständig. Andernfalls benötigt es einen entsprechenden kostenpflichtigen Dienstleistungsauftrag. Alle mit dem Garantiefall verbundenen Aufwände wie Lieferungen, mögliche Leihgeräte sowie deren Installation übernimmt der Kunde selbst.

10. Datenschutz

Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwenden. Zudem akzeptiert der Kunde mit Kontaktaufnahme unsere Datenschutzerklärung.

11. Software, auch Webanwendungen & Apps

11.1 Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.

11.2 Zur Kopierung, Vervielfältigung und Verbreitung der Software ist der Kunde nicht berechtigt.

11.3 Quellcodes werden nicht offengelegt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz von „Fischer IT“.

12.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Agentursitz von „Fischer IT“ Erfüllungsort.

12.4 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

12.5 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

12.6 Zu den genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag

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